Sachverhalt: Ganz Ostfalen ist von den Straßenausbaubeiträgen befreit. Ganz Ostfalen? Nein! Eine von unbeugsamen Braunschweigern bevölkerte Stadt hört nicht auf, Straßenausbaubeiträge einzufordern. Was wie der Anfang von Asterix und Obelix klingt, hat einen wahren Kern: Die Straßenausbaubeiträge wurden in den umliegenden Kommune n Wolfenbüttel[1], Wolfsburg[2], Gifhorn[3] und Salzgitter[4] abgeschafft. In Braunschweig hingegen werden sie weiter erhoben, was bei den Bürgern zu viel Verärgerung führt. Dazu zwei aktuelle Beispiele: Die CDU, BIBS und FDP schreiben in einer Pressemitteilung: „Am 12.12.2023 erreichte die Anwohner des Feuerbrunnens in Waggum von der Stadt die Vorankündigung einer Kanalsanierung in der Straße Feuerbrunnen. Dabei werden den Anliegern teilweise Straßenausbaubeiträge im mittleren fünfstelligen Bereich angekündigt. CDU, BIBS und FDP im Stadtbezirksrat Wabe-Schunter-Beberbach wurden dazu von mehreren, teils verzweifelten Anwohnern angesprochen . Abgesehen davon, dass es ausgesprochen taktlos ist, die Menschen kurz vor Weihnachten mit so einer Hiobsbotschaft zu bescheren, ist die Verunsicherung der Menschen, insbesondere die von Eigenheimbesitzern, durch die wirtschaftliche Lage und die chaotische Politik der Ampe l beim Thema Energie derzeit extrem hoch. Die Höhe der umstrittenen Straßenausbaubeiträge erscheinen zudem sehr hoch. Eine nachvollziehbare Berechnung und Informationen, ob kostensenkende Maßnahmen oder ein Verzicht auf die Beiträge geprüft wurden, liegen weder den Anwohnern noch dem Stadtbezirksrat vor.“[5] Ebenso erreichten uns Beschwerden von Anwohnern der Helmstedter Straße, die für den Wegfall von Parkplätzen durch den Ausbau der Velo route Straßenausbaubeiträge zahlen müssen, was aus Sicht einiger Anwohner zu einer Minderung ihrer Wohnqualität führt. eitere Beispiele aus anderen Kommunen findet man in der Broschüre: "Volksinitiative Straßenbaubeitrag abschaffen!" vom Bund der Steuerzahler NRW: Um die Kosten einer möglichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge einschätzen zu können, fragen wir die Verwaltung: 1) Wie hoch waren die Einnahmen der Stadt Braunschweig durch Straßenausbaubeiträge jeweils in den Jahren 2019 bis 2022? 2) Wie hoch ist die finanzielle Belastung der von Straßenausbaubeiträgen betroffenen Einwohner (Minimum/Maximum/Durchschnitt)?
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Sachverhalt:
Zu der Anfrage der Gruppe Direkte Demokraten vom 03.01.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Im Mittel sind in den vergangenen Jahren ca. 2,2 Mio. Euro p. a. Straßenausbaubeiträge für Maßnahmen, u. a. aus dem Deckenprogramm und Straßenerneuerung mit Kanalbau (Programm 8), erhoben wurden.
Zu Frage 2:
Die Berechnung der Straßenausbaubeiträge erfolgt gemäß § 5 bis § 8 der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) der Stadt Braunschweig.* Die Straßenausbaubeiträge ergeben sich durch die Verteilung des Aufwands auf die beitragspflichtigen Flächen. Beitragspflichtig sind alle Grundstücke an einer Straße, die direkt angrenzen oder anderweitige Zugänge haben. Sie bilden das Abrechnungsgebiet.
Die Straßenausbaubeiträge berechnen sich dann nach der jeweiligen Grundstücksgröße unter Berücksichtigung der vorhandenen oder zulässigen Nutzung. Jede Grundstücksfläche wird mit einem von der Nutzung abhängigen Faktor (§ 6 ff. ABS) multipliziert. Der Satzung ist zu entnehmen, mit welchem Faktor das Maß und die Art der Nutzung versehen sind.
Die Faktoren (Größe, Ausmaß, Nutzungsart) werden für jedes Grundstück miteinander multipliziert. Es ergibt sich daraus die gewichtete Quadratmeterzahl (=beitragspflichtige Fläche des Grundstücks).
Anschließend wird die Summe der gewichteten Quadratmeterzahl aller Grundstücke in der betroffenen Straße gebildet (= gesamte beitragspflichtige Fläche). Die von den Anliegern zu tragenden Kosten werden dann durch diese Summe geteilt, sodass sich der Straßenausbaubeitrag je gewichteten Quadratmeter ergibt. Im letzten Rechenschritt wird dieser Wert mit der Quadratmeterzahl der einzelnen Grundstücke multipliziert, wodurch sich der jeweilige Straßenausbaubeitrag ergibt.
Beitragshöhen sind daher immer Einzelfallbetrachtungen. Eine pauschale Aussage über die finanzielle Belastung der betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner ist nicht möglich. Bei der Berechnung der Straßenausbaubeiträge kann immer nur individuell das jeweilige Abrechnungsgebiet betrachtet werden sowie die jeweiligen beitragsfähigen Ausbaukosten.
*Link zur Straßenausbaubeitragssatzung:
29.09.2020.pdf" style="text-decoration:none">https://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/6_22_Strassenausbaubeitragssatzung_29.09.2020.pdf).