Interessengemeinschaft Feuerbrunnen/Kirchblick
gegen Straßenausbaubeiträge in Braunschweig im NBgS*
Feuerbrunnen 4, 38110 Braunschweig
An die Fraktionen im Rat der Stadt BS,
Braunschweigs Landtagsabgeordnete
und den Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112
Braunschweig, 15.03.2024
Betreff Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) von 2020; Einladung zur Versammlung/ Informationsveranstaltung/ Diskussion
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie gewiss der Presse und anderen Medien entnehmen konnten, beschäftigen wir uns als Betroffene vor Ort mit den Folgen der o.g. Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche
Maßnahmen (zuletzt geändert und beschlossen am 29.9.2020, veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Braunschweig Nr. 13 vom 14.10.2020.
Auch wenn diese Satzung rechtlich zulässig ist auf Grundlage des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes von 2010, halten wir die
seinerzeit beschlossene und immer noch geltende Satzung für eine ungerechte und überflüssige Belastung der Bürgerinnen und Bürger, die an den jeweiligen Straßen ein Grundstück
besitzen.
1. Ungerecht ist diese einseitige Belastung der Grundstückseigentümer, weil natürlich nicht nur sie als
Anlieger die öffentlichen Straßen und Wege nutzen, um ihre Häuser und Wohnung zu erreichen, sondern auch zahlreiche andere Verkehrsteilnehmer. Deren Anteil an der Abnutzung öffentlicher Verkehrswege
wird in der Satzung mit gerade einmal 25% der Kosten berücksichtigt. Dies ist im Hinblick auf die tatsächliche Nutzung der Straßen durch die Allgemeinheit viel zu wenig. Durch unsere beiden Straßen
werden nicht nur private Grundstücke, sondern auch öffentliche Einrichtungen (Kirche, Gemeindehaus, Musikschule und Kindergarten) erschlossen und erreicht. Durch den Feuerbrunnen ergießt sich zudem
ein erheblicher Ausweichverkehr abseits der Rabenrodestraße, z.T. auch durch Linienbusse der Verkehrs-GmbH. U.E müssten dafür mindesten 70% der Straßenausbaukosten von der Allgemeinheit und damit von
der Stadt Braunschweig getragen werden.
2. Ungerecht ist auch die der Satzung zugrunde liegende Unterstellung, durch die Sanierung der Straßen
hätten die anliegenden Grundstückseigentümer finanzielle Vorteile durch eine angenommene Wertsteigerung ihrer Grundstücke. Das ist falsch. Ganz abgesehen davon, dass eine mögliche Wertsteigerung sich
- wenn überhaupt - erst bei einem Verkauf des Grundstücks realisieren ließe, bleibt jede Vermutung über Wertsteigerungen von Grundstücken ohne belastbare Nachweise rein hypothetisch.
3. Ungerecht ist die Belastung der anliegenden Grundstückseigentümer mit 75% der Kosten, wie sie die Satzung in unserem Falle vorsieht, ferner durch die Tatsache, dass wir in
keiner Weise an der Entscheidung über die Notwendigkeit, sowie über Art und Umfang der Sanierung beteiligt worden sind. Wenn man schon Bürger an den Kosten derartiger Maßnahmen beteiligen will oder
zu müssen meint, muss man sie auch zu den Planungen frühzeitig und angemessen einbeziehen. Dies ist in unserem Fall gänzlich unterblieben. Die erste offizielle Information seitens der Verwaltung
erreichte uns im Dezember 2023 (ausgerechnet wenige Tage vor Weihnachten!) mit einem ursprünglich geplanten Baubeginn am 19. Januar 2024. Da waren die Beschlüsse längst gefallen und die Aufträge
längst erteilt. Daran änderte dann auch die nachträglich einberufene Informationsveranstaltung am 23. Januar 2024 in der Waggumer Schule nichts mehr - von einzuhaltenden Fristen ganz zu schweigen.
Ansonsten hätte man u.U. auch über die Vor- und Nachteile der Herstellung eines verkehrsberuhigten Bereichs Ergebnis offen verhandeln können. Für all dies ist nun kaum noch Zeit und Gelegenheit, da
die Baumaßnahmen bereits begonnen haben.
4. Ungerecht ist und bleibt die geltende Satzung der Stadt Braunschweig aber auch, weil Grundstücke
einzelner Anlieger mit Flächen berücksichtigt werden, die keinerlei Auswirkung auf die tatsächliche Nutzung der Straßen haben, wie z.B. Wiesen und Gärten, die auch nicht ohne Weiteres veräußert
und/oder bebaut werden könnten, weil das weder gewollt und durch fehlende Bebauungspläne für die alten Dorfkerne auch gar nicht möglich ist. Dennoch werden diese Flächen der geltenden Satzung gemäß
in die zu berücksichtigende Fläche eingerechnet mit z.T. unverhältnismäßig hohen Kostenfolgen für die Betroffenen. Was sich im Innenstadtbereich vielleicht noch rechtfertigen ließe, führt hier bei
uns am ländlichen Stadtrand zu einer unhaltbaren Ungerechtigkeit. Wir können und wollen uns nicht vorstellen, dass den gewählten Ratspersonen Ihrer Fraktion bei der Beschlussfassung über diese
Satzung bekannt und bewusst war, welche horrenden Summen dadurch von den einzelnen Grundstücksinhabern gefordert werden: hier aktuell bis zu 56.000 €. Auch viele andere sind hier derzeit mit
geforderten Summen im 5-stelligen Bereich konfrontiert. Selbst eine Stundung oder Verrentung ist dabei keine Hilfe.
5. Vor allem ist die o.g. geltende Satzung der Stadt Braunschweig nun aber auch völlig überflüssig. Denn
zum Einen ist es den Kommunen längst nicht mehr verboten, notwendige Investitionen für die allgemeine Daseinsvorsorge auch über Kredite zu finanzieren. Die geltende o.g.
Satzung erlaubt es der Stadt Braunschweig leider, auch ohne Prüfung weiterer alternativer Finanzierungsmöglichkeiten, einfach mal die an den auszubauenden Straßen gelegenen Grundstücke zu belasten
und deren Eigentümer an den Kosten zu beteiligen. Die Stadt als Eigentümerin und Verantwortliche für die öffent-lichen Straßen und Wege könnte aber, wenn sie das politisch wollte, die notwendigen
Straßenbaumaßnahmen auch ohne diese Satzung finanzieren, z.B. durch Kredite. Was der Allgemeinheit gehört, muss auch von der Allgemeinheit - und nicht nur von einigen Wenigen - unterhalten und
finanziert werden.
6. Überflüssig ist die Satzung auch hinsichtlich einer anderen Finanzierungsalterna-tive. Falls man nämlich
seitens der Stadt eine an sich mögliche Kreditaufnahme ver-meiden wollte, wofür es ja auch ernstzunehmende Gründe geben mag, dann bestünde auch die Möglichkeit einer entsprechenden
Anhebung der Grundsteuer.
Die würde zwar auch die anliegenden Grundstücke belasten, allerdings in einem viel geringeren Umfang, zudem über weitaus längere Zeiträume und auf viel mehr Schul-tern verteilt - und darum in Summe
auch viel eher zu akzeptieren. Nun wissen wir auch, dass die Grundsteuern auf die Mieten umgelegt werden können. Das wäre u.E. allerdings nur gerecht, weil ja auch Mieterinnen und Mieter die
öffent-lichen Straßen nutzen - und eben nicht nur die anliegenden Eigentümer. Wenn eine Kommune dies aus Mieterschutzgründen unbedingt vermeiden oder umgehen wollte, könnte sie bei entsprechender
politischer Güterabwägung ggf. doch zu einer Kredit-finanzierung greifen. Die Stadt hätte Alternativen - wir Bürgerinnen und Bürger nicht!
7. Überflüssig ist die Satzung schließlich aber auch, weil die politischen Schäden im Hinblick auf durch
sie provozierte Bürgerproteste und auch die finanziellen Aufwen-dungen durch Anwendung und Umsetzung dieser Satzung kaum zu unterschätzen sind. Ihnen als den politischen Entscheidungsträgern im Rat
dürfte vermutlich kaum bekannt sein, welche Kosten der Stadt z.B. für die dabei notwendigen Sachbearbeitungsstellen und Verwaltungsprozesse, oder für ggf. zu führende Rechtsstreitigkeiten entstehen.
Haben Sie als Ratspersonen einen Überblick, wieviel von den durch die o.g. Satzung von den Bürgern eingeforderten Summen im Endeffekt tatsächlich für die beschlossenen Maßnahmen verwendet werden
können? Ein Verzicht auf diese ausgesprochen fragwürdige Satzung wäre vermutlich sogar finanziell - auf jeden Fall aber politisch - die günstigere Alternative.
8. Fazit: Da die derzeit geltende Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) ebenso unge-recht wie überflüssig
ist, fordern wir Sie und die Mitglieder Ihrer Ratsfraktion ebenso herzlich wie dringlich auf, so schnell wie möglich einen Antrag auf Abschaffung dieser Satzung in den Rat einzubringen und
mehrheitlich zu beschließen. Damit wäre dann die Stadt Braunschweig auch endlich wieder in guter Gesellschaft der inzwischen deutlich mehr als 50 % aller Kommunen in Niedersachsen - und ebenso der
meisten anderen Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland. Das wäre zudem sehr im Sinne der verfassungsmäßigen Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger vor dem Gesetz.
Ein Gesetz, das im Niedersächsischen Landtag von einigen offenbar immer noch als ein Element der Kommunalen Gestaltungsfreiheit
schöngeredet wird, ist hier bei uns in Braunschweig zu einem längst überholten Instrument der Ungleichbehandlung von Bürgerinnen und Bürgern in unserem Staat geworden.
Gern würden wir unsere Sicht der Dinge mit Ihnen persönlich besprechen, um Ihre Sichtweise und die Ihrer Fraktion kennenzulernen und ihre Argumente zu hören. Darum laden wir Sie herzlich ein zu einer Versammlung bei uns in Waggum am
18.04.2024 um 19:00 Uhr
im Ev. Gemeindezentrum, Kirchblick 3.
Sollten Sie verhindert sein, können Sie sich gern durch eine geeignete Person aus Ihrer Fraktion vertreten lassen oder uns Ihre
derzeitige Position schriftlich erläutern.
Wir können nicht ausschließen, dass unser Anliegen auch in anderen Bereichen und Bezirken der Stadt Braunschweig Thema werden könnte, und dass die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung bei der
nächsten Kommunalwahl zu einem relevanten Thema in unserer Stadt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Maring Peter Pradella
Feuerbrunnen 4 Erlenbruch 1
38110 Braunschweig
Email: gegen-strassenausbaubeitraege@waggum.de
*Niedersächsiches